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Einladung der russischen Frau nach Deutschland

Romantik-TourUnsere Kandidatenvorschläge zu den Frauen aus Russland haben Sie auf „Herz und Nieren“ geprüft und Sie haben sich ganz bewusst und in Liebe für nur eine russische Frau entschieden.

Um Ihre ernsten Absichten zu unterstreichen, wollen Sie für ein persönliches Kennenlernen Ihre Liebste nach Deutschland einladen.
Wir gratulieren Ihnen zu dieser Entscheidung!

Aber leider ist es nicht ganz einfach, Ihre Absichten in die Tat umzusetzen.
Russland ist kein EU-Land und deshalb gelten hier andere Gesetzlichkeiten. Ein russischer Staatsbürger, der privat nach Deutschland reist, muss ein Besuchervisum (Schengen-Visum) beantragen. Und Sie müssen dazu einige erforderliche Dokumente beisteuern!

Aber meine Herren, keine Angst! Wir beraten und unterstützen Sie und Ihre eingeladene russische Frau bei diesem Vorhaben!

Wir geben für Sie in Deutschland und für die eingeladene russische Frau in einer unserer Vertretungen in Russland ausführliche Konsultationen zum Thema „Einladung nach Deutschland“.

Damit Ihre neue Partnerin auch wirklich ohne Probleme das heiß ersehnte Visum nach Deutschland erhält, werden wir sie vor Ort beraten und, wenn erforderlich, auch begleiten.

Alle anderen Leistungen sowie unsere Kosten zu diesem Paket können Sie in unserer Rubrik „Romantik-Tour“ einsehen.

Jetzt kurz im Überblick einige wichtige Fragen und Antworten zum Thema:

Welche Unterlagen benötige ich, um einen Bürger der Russischen Föderation nach Deutschland einzuladen?

  1. Eine Verpflichtungserklärung nach §§ 66-68 Aufenthaltsgesetz, auch förmliche Einladung genannt. Diese weist die Bonität / Zahlungsfähigkeit des Gastgebers nach.
  2. Ein formloses Schreiben für die deutsche Auslandsvertretung (Botschaft in Moskau oder Konsulate in St. Petersburg, Jekaterinburg, Kaliningrad oder Nowosibirsk) kann die Ausstellung des Visums erleichtern. Wichtig ist es, klar zu stellen, dass Ihre Gäste aus Russland nur zu Besuch nach Deutschland kommen und wieder ausreisen werden.
  3. Eine Reisekrankenversicherung kann vom Gastgeber in Deutschland oder vom Reisenden in Russland abgeschlossen werden.

Welche Unterlagen brauche ich für eine Verpflichtungserklärung / förmliche Einladung?

  1. Personalausweis
  2. Nachweise über Ihre Zahlungsfähigkeit
    • Für Angestellte: die drei letzen Gehaltsnachweise
    • Für Selbständige und Freiberufler eines der folgenden Dokumente:
      - letzter Steuerbescheid
      - Bescheinigung des Steuerberaters über die Höhe des monatlichen Netto-Einkommens
      - Bescheinigung der Bank über regelmäßige Einkünfte
    • Für Rentner: - Rentenbescheid
  3. Informationen über Besucher aus Russland:
    • Name, Vorname, Vatersname (Schreibweise wie im Reisepass)
    • Nummer des Reisepasses
    • Geburtsdatum, Geburtsort
    • Staatsangehörigkeit
    • Wohnanschrift in der Russischen Föderation
  4. Gebühr in Höhe von 25 Euro

Was braucht ein Bürger der Russischen Föderation, um ein Besuchervisum für Deutschland zu bekommen?

  1. Gültiger Reisepass
    (inkl. einer Kopie der Seiten mit den persönlichen Daten)
  2. Gültiger Personalausweis / russischer Passport
    (inkl. je einer Kopie folgender Seiten: persönliche Daten, Wohnsitzanmeldung, Eintragungen über ausgestellte Auslandspässe)
  3. zwei ausgefüllte Antragsformulare für ein Schengen-Visum (kostenlos bei der deutschen Auslandsvertretung (Botschaft oder Konsulat) erhältlich)
  4. drei aktuelle Passfotos 35 x 45 cm
  5. Gäste aus Russland müssen nachweisen, dass sie ihre Reise nach Deutschland und den Aufenthalt in Deutschland finanzieren können. Dazu braucht man:
    eine Verpflichtungserklärung / förmliche Einladung des deutschen Gastgebers (Original und eine Kopie)
  6. Eine Reisekrankenversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 30.000,- Euro, gültig für alle Schengen-Staaten (Original und eine Kopie).
  7. Dokumente, die nachweisen, dass der Gast wieder aus Deutschland ausreisen wird. Zum Beispiel Heiratsurkunden, Geburtsurkunden der Kinder, Nachweis über Immobilienbesitz, Bescheinigung des Arbeitgebers, Visa, die man in der Vergangenheit von einem der Schengen-Staaten bekommen hat etc.
  8. Die Visumsgebühr in Höhe von 35 Euro, zahlbar in Rubel abhängig vom aktuellen Wechselkurs

Offizielle Informationen zum Thema Deutschland-Visa für Ausländer und Verpflichtungserklärung erhalten Sie auf den folgenden Webseiten:

Deutsche Botschaft in Moskau
Auswärtiges Amt